Wenn Sie ein Fahrzeug aus den USA in Deutschland zulassen möchten, benötigen Sie hierfür ein Gutachten gemäß § 21 der StVZO.
Mit dem Antrag auf Erteilung der Betriebserlaubnis ist der Zulassungsbehörde das Gutachten gem. § 21 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr vorzulegen. Das Gutachten muss die technische Beschreibung des Fahrzeugs in dem Umfang enthalten, der für die Ausfertigung des Fahrzeugscheins erforderlich ist.
Die Erfüllung der Voraussetzungen, wie zum Beispiel "Nachweis Abgasverhalten", "Lichttechnische Gutachten" , "Geräuschgutachten", "Bremsengutachten" usw., sind dabei ein großer Schwerpunkt.
All diese Nachweise können wir Ihnen zeitnah beschaffen und notfalls auch kostengünstig europaweit erstellen.